Ein Projekt aus den Kulturlandschaften
- Flurbäume bereichern unsere Landschaft. Den besonders schönen Exemplaren unserer Heimat setzen wir hier ein kleines Denkmal.
- Neben der Kulturlandschaft draußen vor der Tür gibt es die Kulturlandschaft des Geistes. Von dort kommen die Gedichte zum Flurbaum. Natur und Kunst treffen sich und fordern den Besucher dieser Website heraus.
Wegweiser
- Jede Baumart, die hier als Flurbaum vorkommt, wird von einem besonders bemerkenswerten Exemplar angeführt, dem Flaggschiff-Flurbaum. Ihm ist jeweils ein Oulipotisches Nonsens-Gedicht gewidmet. Von dort kommt man zu allen weiteren Flurbäumen dieser Art.
- Zu den einzelnen Flurbäumen gelangt man auch im Flurbaum-Wegweiser über die Standort-Karte oder die Übersichts-Tabelle.
- Im Tagebuch kann man die Aktivitäten auf dieser Website nachvollziehen.
- Ergänzt wird alles mit den Rubriken Starke Bäume, Baumgeschichten, Landschaften, mehr über Bäume und Infos zur Website.
Flurbaum der Woche
Das Neueste
20.05.2026: Die Stieleiche bei Wippenhausen kommt als neuer Flurbaum zu uns.
17.05.2026: Die zweite Silberweide bei Leeheim geht heute bei uns an Bord.
10.05.2026: Nicht weit entfernt von der Walnuss steht die neue Schwarzpappel bei Leeheim.
03.05.2026: Die Echte Walnuss bei Leeheim kommt als erster Flurbaum in diesem Jahr dazu.
19.04.2026: Baum und Buch. Was haben Bücher und Bäume miteinander zu tun? Eine neue Baumgeschichte geht dieser Frage nach.
15.03.2026: Stammumfang und Jahresringe: Ein neuer Beitrag nennt Beispiele für den Zusammenhang zwischen Stammumfang und Jahresringe (= Alter) konkreter Bäume.
Flurbäume
- Flurbäume sind in jeder Hinsicht hervorragend.
- Flurbäume stehen allein außerhalb des Waldes und der Ortschaften in der freien Feldflur. Meist stehen sie auf oder an einer Landschaftsstruktur, also z. B. auf einem Rain, einem Grünstreifen, einem Ranken, an einem Weg oder Graben. Nur selten sind sie ohne einen solchen Landschaftsbestandteil mitten in einem Acker oder einer Wiese zu finden. Wenn doch, so entstand diese Lage oft erst im Zuge einer Neugliederung der Flur, z. B. bei Straßenbau oder in einer Flurbereinigung.
- Flurbäume haben es schwer. Auf sie wirken Mensch, Wetter und andere Umwelteinflüsse unmittelbarer und konzentrierter ein als auf andere Bäume.
- Flurbäume gestalten unsere Kulturlandschaft, sie sind Landmarken, spenden Schatten, Nahrung, andere Wertstoffe und Lebensraum.
- Flurbäume wurden meist aus diesen oder anderen Gründen gepflanzt. Andere kamen von alleine und wurden über die Zeit geduldet.
- Flurbäume sind alleinstehend. Gut, zu einigen haben sich mit der Zeit kleinere Gehölze gesellt. Einigen wenigen steht auch eine Behörde zur Seite, aber nur, wenn es sich um Naturdenkmale handelt.
- Flurbäume erregen wenig Aufsehen. Das zeigt sich auch daran, dass es für sie keinen weithin geläufigen Namen gibt. Einzelbaum, frei stehender Baum, Charakterbaum, Solitär oder Solitärbaum ist alles nicht falsch, trifft es aber auch nicht 100%ig. "Feldbaum" oder "Flurbaum" benennen beide das gleiche: einen alleine stehenden Baum in der Feldflur. Googelt man diese Begriffe, findet man alles mögliche, aber wenig zu Bäumen. Zumindest bevor es diese Seite gab.
Was die hier als Flurbaum aufgenommenen Bäume auszeichnet
Der Baum ist ein Flurbaum
- Der Baum steht in der Feldflur, also außerhalb und nicht am Rand von Wäldern, Ortschaften und Bauwerken (wozu ich auch geteerte Straßen zähle).
- Der Baum steht alleine oder in einer eng begrenzten Gruppe gleichartiger Bäume oder wird allenfalls von wenigen untergeordneten Gehölzen begleitet, er steht aber nicht in einer Hecke, einem Feldgehölz oder ähnlichem.
- Im Sinne der Landschaftsökologie handelt es sich bei Flurbäumen um punktuelle Landschaftselemente (patches).
Räumliche Abgrenzung
Wie man auf dem Lageplan sieht, stehen die Flurbäume in zwei regional begrenzten Gebieten nördlich von München und um Frankfurt. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist nämlich, dass der Flurbaum vom Zuhause der Bearbeiter aus ohne größeren Aufwand erreichbar ist, in der Regel mit dem Rad.
Ergänzend soll mindestens eines dieser Kriterien erfüllt sein
- Der Baum ist landschaftsprägend. Dazu muss er nicht unbedingt besonders groß sein. Wenn die umgebende Landschaft ausgeräumt ist und/oder der Baum an exponierter Stelle steht, genügt hierfür auch ein kleineres Exemplar. Das Landschaftsbild ist eine subjektive Empfindung jedes einzelnen Menschen. Dennoch ist nachgewiesen, dass bestimmte Landschaften positiv von einer Mehrheit wahrgenommen werden, andere weniger. Für die Bewertung, ob ein Flurbaum landschaftsprägend ist, werden folgende Kriterien herangezogen:
- Der Baum ist - seiner Art entsprechend - alt.
- Der Baum ist Zeuge einer vergangenen Landschaftsstruktur. Ein solcher Baum heißt hier "Zeugenbaum".
- Es handelt sich um eine Art, die in der jeweiligen Region selten ist. Dies kann z. B. anhand der Roten Listen für Deutschland (74) oder den regionalisierten Roten Listen für Hessen (HE) (69) bzw. Bayern (BY) (75) ermittelt werden.
> Größe, insbesondere die Höhe des Baums: ein großer Baum zieht mehr Blicke auf sich als ein kleiner.
> Abstand des Flurbaums zu anderen, ähnlich hohen Landschaftselementen: je weiter andere Bestandteile der Kulturlandschaft vom Flurbaum entfernt sind, desto stärker ist sein Einfluss auf das Bild dieser Landschaft. Inkonsequenterweise zähle ich Strommasten hier nicht zu den Landschaftselementen.
> Exposition des Standorts: ein weithin sichtbarer Flurbaum auf einem Hochpunkt der Landschaft charakterisiert diesen Landstrich und wird zur Landmarke.
- Der Flurbaum steht innerhalb eines landwirtschaftlich genutzten Feldstücks. Das ist in aller Regel ein Zeichen dafür, dass der Landwirt den Baum trotz eventueller Bewirtschaftungsnachteile schätzt.
Seit 2015 hat die EU in einer grundlegenden Reform der Agrarpolitik zwar beschlossen, dass teilnehmende Landwirte (das ist die Mehrheit aller Landwirte) u. a. bestimmte Landschaftselemente nicht beseitigen dürfen. Flurbäume sind nach dieser Vorschrift allerdings nur dann geschützt, wenn sie ohnehin geschützt sind, nämlich als Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG (80).
Steht ein Baum innerhalb eines Feldstücks, das als Acker oder Grünland genutzt wird, verdient dies aus genannten Gründen eine besondere Erwähnung. Ein solcher Flurbaum heißt hier "Ackerbaum" bzw. "Wiesenbaum". - Der Baum weist eine sonstige bemerkenswerte Besonderheit auf (z. B. Wuchsform, geschichtlicher Hintergrund).